Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Schützenvereins Schmehausen 1836 e.V.

1. Wahlen

a. Wahl der Vorsitzenden
Die Vorsitzenden, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden und dessen zwei Stellvertretern, werden für vier Jahre abwechselnd alle zwei Jahre gewählt.

b. Wahl des geschäftsführenden Vorstands
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden jeweils für vier Jahre gewählt. Folgende Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes werden alle zwei Jahre abwechselnd von der Generalversammlung gewählt:

der Major, als erster Vorsitzender, als Hauptmänner, als seine zwei Stellvertreter, der erste Schriftführer, als Geschäftsführer, der erste Kassierer, als Stellvertreter.

Wenn ein bzw. zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands während der laufenden Amtszeit durch Rücktritt oder aus anderen Gründen ausfallen, so muss auf der nächsten ordentlichen Generalversammlung ein bzw. zwei neue Mitglieder in den geschäftsführenden Vorstand gewählt werden. Falls mehr als zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes während dessen Wahlperiode ausfallen, muss vom Vorstand zur Neuwahl eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden.

c. Wahl des Gesamtvorstandes
Mit Ausnahme des geschäftsführenden Vorstands, der ernannten Ehrenmitglieder, der jeweiligen Schützenkönige, den Avantgardenkommandeuren und des Beisitzers der Avantgarde wird der Gesamtvorstand alle zwei Jahre versetzt gewählt.

Im ersten Jahr werden der:

2. Kassierer
Oberleutnant bzw. Leutnant,
Fahnenträger,
1. Fahnenoffizier,
1. Adjutant,
ein Beisitzer
für zwei Jahre gewählt.

Im zweiten Jahr werden der:

2. Schriftführer,
Oberfeldwebel bzw. Feldwebel,
2. Fahnenoffizier,
2. Adjutant,
ein Beisitzer
für zwei Jahre gewählt.

d. Wahl der Kommandeure der Avantgarde und des Beisitzers
Die Kommandeure und der Beisitzer der Avantgarde werden aus den Reihen der Avantgarde und durch die Avantgarde alle zwei Jahre zeitlich vor der Generalversammlung gewählt.

e. Wahl des Schießwartes
Der Schießwart wird durch die Mitglieder der Schießgruppe zeitlich vor der Generalversammlung für 2 Jahre gewählt und durch die Generalversammlung bestätigt.

Durch Inkrafttreten der Geschäftsordnung können sich bereits laufende Wahlzeiten verkürzen oder verlängern. Die Entscheidung hierüber trifft die Generalversammlung

2. Beiträge

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben. Ihre Höhe wird in jeder Generalversammlung festgelegt. Sie können durch Bankeinzug oder persönliches Kassieren erhoben werden. Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende erhalten auf Antrag Beitragsermäßigung.
Jugendliche im Alter zwischen 12 und 16 Jahren zahlen einen symbolischen Beitrag. Dieser Beitrag wird auch von der Generalversammlung festgelegt.
Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Beitragskassierer werden durch die Generalversammlung gewählt. Finanzielle Aufwendungen der Mitglieder für den Schützenverein werden auf Antrag vom Verein erstattet.

3. Veranstaltungen des Schützenvereins Schmehausen

a. Schützenfest
Der Vorstand hat in jedem Jahr zu Pfingsten ein Schützenfest auszurichten. Zum Schützenfest werden von einer Abordnung des Vorstands das amtierende Königspaar/der amtierende König und die Jubelkönigspaare zum Schützenfest eingeladen. Jubelkönigspaare sind Schützenkönigspaare, die vor 25, 40, 50, 60, 65, 70 Jahren die Königswürde im Schützenverein Schmehausen errungen haben.

Während des Umzugs am Freitag wird der Marsch am Ehrenmal unterbrochen. Hier wird ein Kranz zum Gedenken der Toten niedergelegt. Den Abschluss des Umzugs bildet das Vogelschießen am Festplatz. Es wird auf einen aus Holz gefertigten Vogel geschossen. Das Schießen muss von einem autorisierten Schießmeister durchgeführt werden. Die Genehmigung ist vom ersten Schriftführer beim Ordnungsamt einzuholen. Vor Beginn des Vogelschießens sind vom Vorstand zwei geeignete Schießoffiziere zu benennen, deren Anordnung unbedingt Folge zu leisten ist.
Nach den Ehrenschüssen durch die geladenen Gäste, der Jubelpaare und der Vereinsvorsitzenden kann jedes volljährige Vereinsmitglied, das zwei Beiträge entrichtet hat, auf den Adler schießen. Zum Schützenkönig/Zur Schützenkönigin wird der/die proklamiert, der/die den letzten Rest des Adlers von der Stange holt. Er/Sie hat keinerlei finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verein. Für die Aufwendungen im Rahmen des Schützenfestes erhält der König/die Königin einen Zuschuss von bis zu 1000,– Euro.

Der Schützenkönig darf sich eine Königin und einen Hofstaat in beliebiger Größe wählen, der das Königspaar über das Schützenfest begleitet. Hierzu besteht aber keine Verpflichtung. Die nähere Ausgestaltung des Hofstaates, der Kleiderordnung für den ggfls. berufenen Hofstaat, die Abholstellen im Kirchspiel Uentrop sowie den Umfang der Beköstigung legt der Schützenkönig in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand fest. Soweit der
König/die Königin sich keinen Hofstaat wählt, wird der „Hofstaatstisch“ durch den Vorstand besetzt. Eine Kleiderordnung ist für diesen Fall nicht vorgesehen. Bei den folgenden Festumzügen am Samstag und Sonntag nehmen die Vorstandsmitglieder in ihren offiziellen Funktionen und nicht als Hofstaat teil. Somit ist gewährleistet, dass sich der König/die Königin angemessen präsentieren können.

Am Pfingstsamstag werden der Jubelkönig / die Jubelkönigspaare abgeholt. Der amtierende Schützenkönig begleitet den Festumzug zum Schützenplatz. Dort findet ein Festball statt. Zu diesem Festball soll der Vorstand eine Tanzkapelle verpflichten.
Auch der Jubelkönig/das Jubelkönigspaar legt die Abholstelle im Kirchspiel Uentrop sowie den Umfang der Beköstigung in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand fest. Am Sonntag wird der neue König abgeholt und zum Festplatz begleitet, wo eine Parade abgehalten wird. Können am Samstag aus Zeitgründen nicht alle Jubelpaare abgeholt werden, so werden sie am Sonntag abgeholt. Am Abend findet dann ein Festball mit Tanz statt.

Für die Umzüge werden vom Vorstand eine Blaskapelle und ein Spielmannszug verpflichtet. Der Umzug darf nur innerhalb des Kirchspiels Uentrop stattfinden. Eine Genehmigung dazu ist vom ersten Schriftführer bei der Polizei einzuholen. Sind Königspaar oder Jubelpaare nicht im Kirchspiel Uentrop beheimatet, so können sie sich von einer anderen geeigneten Stelle im Kirchspiel Uentrop abholen lassen.
Am Samstag und am Sonntag wird der Verzehr am Hofstaatstisch schriftlich festgehalten. Der gemeinschaftliche Verzehr am Hofstaatstisch soll um 23:00 Uhr eingestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt verzehrte Getränke werden nicht über die Hofstaatsabrechnung beglichen. Sollte sich beim Vogelschießen am Freitag kein proklamationsfähiger Bewerber um die Königswürde finden, wird durch den geschäftsführenden Vorstand zu gegebener Zeit verkündet, dass wenn sich kein Bewerber findet, in 30 Minuten das Vogelschießen für beendet erklärt wird. Somit hat jedes volljährige Vereinsmitglied noch die Gelegenheit selbst Schützenkönig zu werden. Andernfalls wird das Schützenfest ohne Schützenkönig gefeiert. In diesem Fall wird der „Hofstaatstisch“ durch den Vorstand in beliebiger Zusammensetzung besetzt. Die Parade am Sonntag erfolgt dann vor den Jubelkönigspaaren, dem Kinderkönigspaar sowie den Vereinsvorsitzenden. Die Bewirtung der Gastvereine, die den Vorstandstisch besuchen, wird durch die Vereinskasse angemessen bezuschusst.

Die Anzugsordnung für die Umzüge sind wie folgt:

Freitag: dunkle oder grüne Jacke, weiße Hose, Schützenhut, Stock mit Blumenschmuck

Samstag und Sonntag: dunkle oder grüne Jacke, weiße Hose, Schützenhut

Die Avantgarde trägt eine grüne Uniformjacke der Avantgarde, weiße Hose, Schützenhut und ein Holzgewehr und eine grün-weiße Schärpe sowie am Sonntag weiße Handschuhe.

Am Pfingstmontag findet am Abend der traditionelle Heimatabend statt. Hier werden die von der Avantgarde tagsüber eingeholten Eier gemeinsam verzehrt. Mit Musik und anderen Darbietungen klingt das Schützenfest aus.

b. Schützenball und Kinderschützenfest
Neben dem Schützenfest soll im Herbst ein Schützenball veranstaltet werden. Der Schützenball beginnt am Nachmittag mit einem Kaffeetrinken und endet am Abend mit einem gemütlichen Beisammensein. Gleichzeitig wird für alle Kinder ( auch von Nichtmitgliedern ) ein Kinderschützenfest ausgerichtet. Höhepunkt dieser Veranstaltung ist das Ausschießen eines Kinderkönigs, der im Folgejahr mit seiner erwählten Königin am Pfingstsonntag im großen Festumzug mit marschieren darf.

c. Vereinsmeisterschaften
In jedem Jahr vor dem Schützenfest wird unter der Regie des Schießwarts eine Vereinsmeisterschaft ausgetragen. Es wird in mehreren Gruppen geschossen (aktive in einer Mannschaft schießende und passive Damen und Herren des Schützenvereins Schmehausen). Es wird nach den Regeln des deutschen Schützenbundes bzw. des Stadtverbandes Hamm geschossen.

d. Vogeltaufe und Avantgardenabnahme

e. weitere Veranstaltungen
Weiter sollen die Mitglieder des Vereins in ihren jeweiligen Funktionen, an allen Veranstaltungen teilnehmen, die Sinn und Zweck des Vereinslebens darstellen.

4. Aufgaben des Vorstands

a. Öffentliche Repräsentation des Schützenvereins
Der Schützenverein Schmehausen, vertreten durch den Vorstand, gratuliert schriftlich seinen Mitgliedern zum 75., 80., 85., 90., und ab dem 91. Geburtstag jährlich.

An Beerdigungen, die im Kirchspiel Uentrop oder in angrenzenden Gemeinden stattfinden, nimmt nach Möglichkeit eine Abordnung teil.

An den Feierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertags wird abwechselnd im Kirchspiel Uentrop und Geithe mit einer Fahnenabordnung teilgenommen.

b. Versicherungen
Der Vorstand hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden sowie Haftpflichtschäden zu sorgen.

c. Stadtverband
Der Vorstand unterhält die Mitgliedschaft zum Stadtverband der Schützenvereine Hamm e.V., um auch in überregionalen Dingen den Kontakt nicht zu verlieren.

d. Mehrzweckhalle
Da unser Schützenverein seine Feste zum größten Teil in der Mehrzweckhalle Uentrop und in deren Nebenräumen feiert, müssen seine Rechte und Pflichten durch den Vorstand des Vereins in den Gremien, die die Mehrzweckhalle betreffen, wahrgenommen werden. Das gleiche gilt für die Beteiligung am fahrbaren Kugelfang.

e. Festvergabe
Um einen geordneten Schützenfestverlauf zu garantieren, ist der Vorstand gehalten, die Restauration des Schützenfestes zu vergeben. Der Vorstand und dessen Beauftragte sind gehalten, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Fest zu vergeben. Es sind aber auch Ortsgegebenheiten zu berücksichtigen. Der Vertrag soll bis zur Generalversammlung abgeschlossen sein und soll der Versammlung vorgelegt werden.

5. Kassenwesen

Die Kasse ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zur Überprüfung der Kasse wird auf jeder ordentlichen Generalversammlung ein Kassenprüfer für zwei Jahre gewählt. Er hat der Generalversammlung Bericht zu erstatten und bei geordneter Kassenführung die Entlastung des Kassierers zu beantragen.

Hamm, den 06. März 2015

Frühe Versionen 06. März 2004, 09. März 2002, 23. März 2001